Freistellungsauftrag: Ratgeber für Anleger
Der Sparer-Pauschbetrag und wie man ihn über die Bank korrekt nutzt.
Der Freistellungsauftrag ist ein Instrument, mit dem deutsche Steuerzahler ihren Sparer-Pauschbetrag bei einer oder mehreren Banken hinterlegen können, damit Kapitalerträge bis zu diesem Betrag ohne sofortigen Steuerabzug ausgezahlt werden.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag
Stand 2024 beträgt der Sparer-Pauschbetrag 1.000€ pro Person und Jahr, bzw. 2.000€ bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren. Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) von der Abgeltungsteuer befreit.
Warum es diesen Mechanismus gibt
Ohne Freistellungsauftrag würde die Bank die Abgeltungsteuer automatisch auf jeden Kapitalertrag einbehalten, auch innerhalb des steuerfreien Rahmens — der Anleger müsste die zu viel gezahlte Steuer erst über die jährliche Steuererklärung zurückfordern. Der Freistellungsauftrag vermeidet diesen Umweg.
Aufteilung auf mehrere Banken
Wer Konten bei mehreren Banken oder Brokern hat, kann den Sparer-Pauschbetrag aufteilen (z.B. 600€ bei Bank A, 400€ bei Bank B) — die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge darf jedoch den persönlichen Gesamtbetrag nicht überschreiten, da sonst eine Nachzahlung im Rahmen der Steuererklärung droht.
Was passiert ohne Freistellungsauftrag
Ohne erteilten Freistellungsauftrag behält die Bank auf alle Kapitalerträge die volle Abgeltungsteuer ein, unabhängig von der Höhe. Die zu viel gezahlte Steuer kann über die Anlage KAP in der jährlichen Steuererklärung zurückgefordert werden.